Testamentsvollstreckung

 

Herr Rechtsanwalt Gräschus ist nicht nur Fachanwalt für Erbrecht, sondern zusätzlich zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT).

 

Einen Testamentsvollstrecker können Sie für den Fall des Todes in Ihrem Testament oder Erbvertrag benennen.

 

Dies bringt verschiedene Vorteile.

 

Der Testamentsvollstrecker kann Ihren Willen noch nach Ihrem Tod durchsetzen.

 

Sie können Streit bei der Verteilung des Vermögens vermeiden, indem der Testamentsvollstrecker den Nachlass nach Ihren Vorgaben im Testament verteilt.

Dem Testamentsvollstrecker kann auch aufgegeben werden, das Vermögen für im Todeszeitpunkt noch unreife Erben eine gewisse Zeit zu verwalten oder diese Erben bei der Auseinandersetzung zu schützen.Der Testamentsvollstrecker kann zur Überwachung von Auflagen eingesetzt werden.Dem Testamentsvollstrecker können weitere Aufgaben übertragen werden.