Erbrecht

 

Herr Rechtsanwalt Gräschus ist Fachanwalt für Erbrecht.

 

 

Die erbrechtliche Beratung/Vertretung umfasst vor allem (beispielhafte Aufzählung):

 

        die Verwaltung und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

        die Geltendmachung/Abwehr von Pflichtteilsansprüchen

        Abwicklung von Vermächtnissen

        Durchführung von Testamentsvollstreckungen

        Entwurf von Testamenten und Erbverträgen.

 

Zertifizierte Testamentsvollstreckung (AGT)

 

Herr Rechtsanwalt Gräschus ist zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT).

 

Einen Testamentsvollstrecker können Sie für den Fall des Todes in Ihrem Testament oder Erbvertrag benennen.

Dies bringt verschiedene Vorteile.

Der Testamentsvollstrecker setzt Ihren Willen noch nach Ihrem Tod durch.

Streit bei der Verteilung des Vermögens wird vermieden, indem der Testamentsvollstrecker den Nachlass nach Ihren Vorgaben im Testament verteilt.

Dem Testamentsvollstrecker kann auch aufgegeben werden, das Vermögen für im Todeszeitpunkt noch unreife Erben eine gewisse Zeit zu verwalten oder diese Erben bei der Auseinandersetzung zu schützen.

Der Testamentsvollstrecker kann zur Überwachung von Auflagen eingesetzt werden.

 

Dem Testamentsvollstrecker können weitere Aufgaben übertragen werden.

 

Herr Rechtsanwalt Gräschus berät und vertritt Sie in sämtlichen Belangen des Erbrechts.

 

Fachanwalt für Erbrecht

Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

 

Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein e. V.