Mietrecht
Herr Rechtsanwalt Gräschus ist seit 2004 mit einem Tätigkeitsschwerpunkt im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht tätig.
Er vertritt Vermieter, Mieter, Wohnungseigentümer und Verwaltungen von Wohnungseigentümergemeinschaften.
Die mietrechtliche/wohnungseigentumsrechtliche Beratung/Vertretung umfasst vor allem die Bereiche (beispielhafte Aufzählung):
-Kündigung von Mietverhältnissen
-Mängelbeseitigung und Schönheitsreparaturen
-Mieterhöhungen
-Betriebskostenabrechnungen
-weitere Fragen wie Kaution, Tierhaltung u.a.
-Vertretung der Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften, etwa bei der Beitreibung offener Hausgelder
-Vertretung von Wohnungseigentümern, etwa bei der Anfechtung von Beschlüssen.