Verkehrsrecht · Unfallschadenregulierung
Nach dem Unfall –
Ihre Ansprüche vollständig durchsetzen.
Bei einem fremd verschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf vollständigen Schadensersatz – von der Reparatur über den Mietwagen bis hin zu Schmerzensgeld und Verdienstausfall. In der Praxis regulieren Haftpflichtversicherungen Schäden jedoch häufig unvollständig oder ohne Hinweis auf alle Ihnen zustehenden Positionen.
Die Kosten der anwaltlichen Vertretung trägt bei einem fremd verschuldeten Unfall vollständig die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Sie haben also keinen finanziellen Nachteil durch die Beauftragung eines Anwalts – im Gegenteil.
Rechtsanwalt Schedler ist ADAC Vertragsanwalt und seit 2006 schwerpunktmäßig im Verkehrs- und Unfallrecht tätig. ADAC Mitglieder erhalten eine kostenlose Erstberatung.
Was wir für Sie durchsetzen
Fahrzeugschaden
Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert, Wertminderung, Sachverständigenkosten, Abschleppkosten und Nutzungsausfall.
Mietwagenkosten
Angemessene Mietwagenkosten für die Reparaturdauer oder Wiederbeschaffungszeit – wir setzen den korrekten Betrag durch.
Personenschäden
Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Heilbehandlungskosten – bei Personenschäden ist anwaltliche Vertretung besonders wichtig da Versicherungen erfahrungsgemäß niedrig regulieren.
Weitere Schadenpositionen
Anwaltskosten, Pauschalen, beschädigte Gegenstände – wir prüfen alle Ihnen zustehenden Positionen vollständig.
ADAC Vertragsanwalt
Rechtsanwalt Schedler ist seit 2009 ADAC Vertragsanwalt. ADAC Mitglieder erhalten in Verkehrssachen eine kostenlose Erstberatung.
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Kein Mandat ohne ausdrückliche Bestätigung · Keine Fristenüberwachung · Kostenlose Erstberatung für ADAC Mitglieder