PKW- und Verkehrsrecht
Fahrzeugrecht und Verkehrssachen –
aus einer Hand.
Rechtsanwalt Schedler ist seit 2006 schwerpunktmäßig im Kraftfahrzeugrecht tätig – bei Kaufvertragsmängeln, Unfallregulierungen und verkehrsrechtlichen Verfahren. Als ADAC Vertragsanwalt seit 2009 verfügt er über langjährige Erfahrung auf allen Seiten des Fahrzeugrechts.
Die Kombination aus Käufervertretung und regelmäßiger Mandatierung großer Automobilhandelsgruppen verschafft uns einen tiefen Einblick in die Praxis des Fahrzeughandels – und damit eine besonders effektive Grundlage für Ihre Vertretung.
ADAC Vertragsanwalt
Rechtsanwalt Schedler ist seit 2009 ADAC Vertragsanwalt. ADAC Mitglieder erhalten in Verkehrssachen eine kostenlose Erstberatung.
Fahrzeugkauf – Mängel und Rückabwicklung
Das Fahrzeug weist Mängel auf und der Verkäufer beseitigt sie nicht – oder verweigert die Nachbesserung? Wir prüfen Ihren Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags, Minderung oder Schadensersatz. Rechtsanwalt Schedler ist seit 2006 mit Fragen der Sachmängelhaftung und Rückabwicklung von Kaufverträgen befasst.
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Elektronische Fahrzeugmängel
Infotainment, Fahrassistenzsysteme, Motorsteuerung – sporadische elektronische Fehler sind schwer zu dokumentieren, aber rechtlich trotzdem Mängel. Wenn die Werkstatt sagt "wir konnten nichts feststellen", ist das noch lange kein Ende Ihrer Ansprüche.
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Unfallschadenregulierung und Personenschäden
Bei jedem fremd verursachten Unfall empfiehlt sich von Anfang an ein Rechtsanwalt – die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung vollständig. Ohne anwaltliche Vertretung regulieren Versicherungen Schäden häufig unvollständig und ohne Hinweis auf alle Ihnen zustehenden Positionen.
Dies gilt in besonderem Maße bei Personenschäden – hier sind Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und weitere Positionen sorgfältig zu ermitteln und durchzusetzen.
Bußgeld – Fahrverbot – Verkehrsstrafsachen
Mobilität ist eine der Grundlagen unserer Gesellschaft. Wenn Ihnen ein Fahrverbot, die Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein sonstiges Verkehrsdelikt droht, ist schnelles Handeln wichtig.
Wichtig: Machen Sie gegenüber Bußgeldstelle, Polizei oder Staatsanwaltschaft zunächst keine Angaben zum Vorwurf. Ihr Recht zu schweigen ist die beste Ausgangsbasis für Ihre Verteidigung.
Häufig lässt sich eine Bestrafung vermeiden oder die Verhängung eines Fahrverbots abwenden. Wir prüfen den Tatvorwurf und die Messung und entwickeln die bestmögliche Verteidigungsstrategie.
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Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Schedler
ADAC Vertragsanwalt · Kraftfahrzeugrecht seit 2006
Rechtsanwalt Schedler vertritt regelmäßig sowohl private Käufer als auch überregional tätige Automobilhandelsgesellschaften – darunter Gesellschaften aus dem Kreis der fünf größten Fahrzeughändler Deutschlands. Diese doppelte Perspektive ermöglicht eine besonders praxisnahe und effektive Vertretung.
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