Erbrecht
Erbrecht und
Testamentsvollstreckung.
Erbrechtliche Fragen berühren oft komplexe familiäre und wirtschaftliche Verhältnisse – und sind häufig mit emotionalen Belastungen verbunden. Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen Belangen des Erbrechts, von der vorausschauenden Gestaltung bis zur streitigen Auseinandersetzung.
Eine frühzeitige Beratung schützt Ihren letzten Willen – und erspart Ihren Erben oft langwierige und kostspielige Auseinandersetzungen.
Unsere Beratungsthemen
Testamente und Erbverträge
Wir entwerfen Testamente und Erbverträge die Ihren Willen klar und rechtssicher festhalten – individuell auf Ihre familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse zugeschnitten.
Erbengemeinschaften
Verwaltung und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften – wir begleiten den Prozess und vertreten Ihre Interessen gegenüber Miterben.
Pflichtteilsansprüche
Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen – wir prüfen Ihre Ansprüche und setzen sie durch, oder verteidigen Sie gegen ungerechtfertigte Forderungen.
Vermächtnisse
Abwicklung von Vermächtnissen – wir unterstützen Vermächtnisnehmer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche und beraten Erben bei der ordnungsgemäßen Abwicklung.
Testamentsvollstreckung
Einen Testamentsvollstrecker können Sie in Ihrem Testament oder Erbvertrag benennen. Er setzt Ihren Willen nach Ihrem Tod durch und schützt Ihre Erben vor unnötigem Streit.
Durchsetzung Ihres letzten Willens
Der Testamentsvollstrecker verteilt den Nachlass nach Ihren Vorgaben – unabhängig von Streitigkeiten unter den Erben.
Verwaltung für unreife Erben
Der Testamentsvollstrecker kann beauftragt werden, das Vermögen für minderjährige oder noch nicht reife Erben eine bestimmte Zeit zu verwalten und zu schützen.
Überwachung von Auflagen
Der Testamentsvollstrecker kann zur Überwachung testamentarischer Auflagen und weiterer individueller Regelungen eingesetzt werden.
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