Verkehrsrecht · Ordnungswidrigkeiten
Bußgeldbescheid oder
Anhörungsbogen erhalten?
Nach einem Verkehrsverstoß bleibt oft wenig Zeit. Die Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid beträgt nur zwei Wochen ab Zustellung – danach wird der Bescheid rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.
Ob sich ein Einspruch lohnt hängt vom Einzelfall ab – von der Höhe des Bußgelds, einem drohenden Fahrverbot oder Punkten in Flensburg. Wir prüfen Ihren Fall und sagen Ihnen klar ob eine Vertretung sinnvoll ist.
Wann lohnt sich anwaltliche Vertretung?
Fahrverbot droht
Bei drohendem Fahrverbot – insbesondere wenn Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind – kann ein Einspruch die Vollstreckung hinauszögern oder das Fahrverbot abwenden.
Punkte in Flensburg
Wenn bereits Punkte vorhanden sind und weitere den Führerscheinentzug bedeuten würden, ist eine sorgfältige Prüfung des Bescheids besonders wichtig.
Zweifel an der Messung
Geschwindigkeitsmessungen und Rotlichtüberwachungen sind fehleranfällig. Technische Mängel am Messgerät oder Verfahrensfehler können zur Einstellung führen.
Verkehrsstrafsachen
Bei strafrechtlich relevantem Vorwurf – Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt, Nötigung – ist anwaltliche Vertretung dringend empfohlen.
Wichtiger Hinweis zu Fristen
Die Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid beträgt zwei Wochen ab Zustellung. Das Ausfüllen dieses Formulars wahrt keine Fristen. Bei drohenden Fristen nehmen Sie bitte sofort telefonisch Kontakt auf: 07451 / 55110
So funktioniert die Zusammenarbeit
1
Mandat anfragen oder direkt anrufen
Füllen Sie das Formular aus – oder rufen Sie uns direkt an wenn die Frist drängt: 07451 / 55110
2
Dokumente nachsenden
Bitte senden Sie Ihren Bescheid oder Anhörungsbogen per E-Mail an [email protected] – nur so können wir Ihren Fall vollständig prüfen.
3
Rückmeldung
Wir melden uns zeitnah und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen und die Kostenfrage.
4
Interessenvertretung
Wir vertreten Sie gegenüber der Behörde oder vor Gericht – mit dem Ziel das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen.
Mandat anfragen
Keine Mandatsannahme ohne ausdrückliche Vereinbarung · Keine Fristenüberwachung durch dieses Formular · Bei drohenden Fristen sofort anrufen: 07451 / 55110