Rückabwicklung

Kraftfahrzeugrecht
Probleme mit Ihrem
Fahrzeugkauf?
Wenn Ihr Fahrzeug einen Mangel hat, den der Verkäufer nicht behebt, haben Sie möglicherweise das Recht, den Kaufvertrag rückabzuwickeln und Ihr Geld zurückzubekommen.
Die Rückabwicklung eines Fahrzeugkaufvertrags ist rechtlich möglich, wenn der Verkäufer einen Sachmangel nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt, wenn das Fahrzeug einen verschwiegenen Unfallschaden hat oder wenn Sie beim Kauf arglistig getäuscht wurden.
Das Verfahren ist komplex – entscheidend sind der Zeitpunkt der Mangelentdeckung, die Anzahl der Nachbesserungsversuche und die eingehaltenen Fristen. Wir prüfen Ihren Fall und sagen Ihnen klar ob eine Durchsetzung sinnvoll ist.
Wann besteht ein Anspruch auf Rückabwicklung?
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Sachmangel (§ 434 BGB)
Das Fahrzeug weist einen Defekt auf, der bei Übergabe bereits vorhanden war. Der Verkäufer hat mindestens einmal erfolglos nachgebessert oder die Nachbesserung verweigert.
Verschwiegener Unfallschaden
Das Fahrzeug wurde als unfallfrei verkauft, weist aber reparierte oder nicht offenbarte Vorschäden auf. Hier kommt zusätzlich arglistige Täuschung in Betracht.
Arglistige Täuschung (§ 123 BGB)
Der Verkäufer hat wesentliche Eigenschaften des Fahrzeugs bewusst verschwiegen oder falsch dargestellt. Dies ermöglicht die Anfechtung des Kaufvertrags.
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So funktioniert die Zusammenarbeit
1
Anfrage stellen oder direkt Kontakt aufnehmen
Füllen Sie das Formular aus – oder nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf wenn Sie bereits anwaltliche Vertretung wünschen.
2
Rückmeldung
Wir melden uns zeitnah und teilen Ihnen mit ob und wie wir Ihnen helfen können.
3
Weiteres Vorgehen
Wenn Sie eine anwaltliche Vertretung wünschen, besprechen wir mit Ihnen die nächsten Schritte und die Kostenfrage.
4
Interessenvertretung
Wir treten gegenüber dem Verkäufer für Sie ein und vertreten Sie – falls nötig – vor Gericht.
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