Mietrecht

 

Herr Rechtsanwalt Gräschus ist seit 2004 mit einem Tätigkeitsschwerpunkt im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht tätig.

 

Er vertritt Vermieter, Mieter, Wohnungseigentümer und Verwaltungen von Wohnungseigentümergemeinschaften.

 

Die mietrechtliche/wohnungseigentumsrechtliche Beratung/Vertretung umfasst vor allem die Bereiche (beispielhafte Aufzählung):

 

-Kündigung von Mietverhältnissen

-Mängelbeseitigung und Schönheitsreparaturen

-Mieterhöhungen

-Betriebskostenabrechnungen

-weitere Fragen wie Kaution, Tierhaltung u.a.

-Vertretung der Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften, etwa bei der Beitreibung offener Hausgelder

-Vertretung von Wohnungseigentümern, etwa bei der Anfechtung von Beschlüssen.