Verkehrsrecht

 

 

Fahrzeugkauf - Mängel - Rückabwicklung von Kaufverträgen

 

Das von Ihnen gekaufte Fahrzeug weist Mängel auf?

 

Ihrem Verkäufer gelingt es nicht die Mängel zu beseitigen, oder er weigert sich?

 

Dann nehmen Sie Kontakt mit Rechtsanwalt Schedler auf. Dieser ist seit 2006 schwerpunktmäßig mit der Bearbeitung von Fragen der Sachmängelhaftung und der Rückabwicklung von Kaufverträgen befasst. Rechtsanwalt Schedler vertritt insoweit regelmäßig mehrere überregional tätige Automobilhandelsgesellschaften deren Gruppe zu den 5 größten Fahrzeughändlern in Deutschland gehört.

 

 

 

Unfallschadenregulierungen - Personenschäden

 

Um Ihre Interessen im Schadensfall optimal wahrzunehmen empfiehlt sich bei jedem teilweise oder vollständig fremd verursachten Schadensfall von Anfang an einen Rechtsanwalt beizuziehen. Die hierfür entstehenden Kosten müssen bei einem fremd verschuldeten Unfall vollständig von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners getragen werden. Ersparen Sie sich den Aufwand die Angelegenheit selbst mit der Versicherung zu regeln und sorgen Sie durch die Beauftragung eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht dafür, dass Ihr Interesse den Schaden vollständig und umfassend ersetzt zu bekommen durchgesetzt wird und die Haftpflichtversicherung,  den Schaden nicht möglichst kostgünstig erledigt, ohne Sie auf Ihre Rechte hinzuweisen.

 

Dies gilt in verstärktem Maße beim Eintritt von Personenschäden.

 

 

 

Führerschein - Bußgeld - Fahrverbot - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

 

Mobilität ist eine der Grundlagen unserer Gesellschaft. Ohne Mobilität wird die Möglichkeit der Ausübung des Berufs und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, sowie der Freizeitgestaltung teilweise massiv beeinträchtigt.

 

Sollte Ihnen ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen, oder ein sonstiges Verkehrsdelikt vorgeworfen werden, empfehle ich Ihnen gegenüber der Bussgeldstelle, Polizei oder Staatsanwaltschaft von Ihrem Recht die Angaben zu verweigern Gebrauch zu machen und  keinerlei Angaben zu dem vorgeworfenen Geschehen zu machen, um die bestmögliche Ausgangsbasis für die Wahrnehmung Ihrer Rechte zu haben.

 

Häufig kann eine Bestrafung oder z.B. die Verhängung eines Fahrverbotes vermieden, oder die Folgen einer Tat abgemildert werden.

 

 

 

ADAC Vertragsanwalt

 

Rechtsanwalt Schedler ist seit 2009 auch als ADAC Vertragsanwalt tätig. ADAC Mitglieder können in Verkehrssachen daher eine kostenlose Erstberatung erhalten.